Fachdienst Obdachlosenbetreuung
Jede Kommune ist verpflichtet, obdachlose Menschen im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung ein „Dach über dem Kopf“ zur Verfügung zu stellen, wenn diese nicht auf der Straße leben wollen. Städte und Kommunen halten Unterkünfte bereit, um obdachlose Personen im Rahmen einer ordnungsrechtlichen Einweisung vorübergehend mit Wohnraum zu versorgen. In den Unterkünften leben zunehmend Menschen mit multiplen Problemlagen. Oft gelingt es ihnen nicht, Beratungs- und Unterstützungsangebote aufzusuchen. Dadurch geraten diese in immer größere Probleme, was sich direkt auf die Verweildauer in den Notunterkünften auswirkt. Das Wohnen und Leben in der Notunterkunft wird zum Dauerzustand, was so nicht vorgesehen ist.
Auf diesem Hintergrund bieten Kommunen den betroffenen Menschen in ihren Unterkünften ein aufsuchendes, niederschwelliges Beratungsangebot an. Die Städte kaufen diese Leistung bei der Facheinrichtung der Wohnungslosenhilfe ein und bezahlen das Haus Eliah für die bereitgestellten Fachkräfte.