Beteiligung

In der AGJ-Wohnungslosenhilfe Breisgau-Hochschwarzwald legen wir besonderen Wert auf vielfältige Formen der Beteiligung. Dies kann in verschiedenen Facetten stattfinden, z. B. durch Einbindung in die Gestaltung der Hilfen an den jeweiligen Standorten oder durch gemeinsam vorbereitete Fachveranstaltungen.

Lange wurde der sperrige Begriff Partizipation verwendet – er taucht mittlerweile in vielen Lebensbereichen auf: gesundheitliche Versorgung, politische Entscheidungen, Bildungsbereich usw. Der Begriff Partizipation weist darauf hin, auf welche Art und Weise in Einrichtungen und im Gemeinwesen Entscheidungen getroffen werden und wer daran beteiligt ist. Es ist unerheblich, ob es sich um politische Entscheidungen oder um Entscheidungen handelt, die das tägliche Leben betreffen. An diesen Entscheidungen und den dazugehörigen Prozessen können sich alle Betroffenen in gleicher Weise beteiligen.

Unser Konzept

Zu unserem Konzept gehört es seit jeher, dass Betroffene wesentliche Verantwortungsbereiche und Aufgaben innerhalb der Einrichtung übernehmen. In regelmäßig stattfindenden Hausbesprechungen werden die Bewohner*innen des Aufnahmehauses in Entscheidungsprozesse eingebunden und übernehmen Verantwortung, damit das tägliche Zusammenleben gelingt.

Weil die Betroffenen oft nicht erlebt haben, dass ihre Meinung zählt und wie sie ihre Rechte durchsetzen können, müssen sie dazu oft erst befähigt werden – auf ganz unterschiedliche Weise. Hierin sehen wir eine wichtige, zentrale Aufgabe unserer Arbeit. An dieser Stelle spiegelt sich auch unser Leitbild wieder.

Wir fördern die Entstehung, Begleitung und Wahrnehmung möglichst unabhängiger Interessensvertretungen durch Bereitstellung von finanziellen, personellen und räumlichen Ressourcen. Zudem unterstützen wir den regionalen sowie den überregionalen Austausch dieser Initiativen.

Nach einem mehrjährigen Diskussionsprozess zwischen wohnungslosen Menschen und Mitarbeitenden der Einrichtungen wurden 2014 die Eckpunkte für Beteiligung in Einrichtungen der AGJ-Wohnungslosenhilfe verabschiedet. Dadurch wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die seither für die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe des AGJ-Fachverbandes handlungsleitend sind.